Bunker Fuchsbau (ZGS14) Fürstenwalde Kosten Mietleitungen Deutsche Post (DP) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ortsgebühr Gebührenzone 1 Gebührenzone 2 Gebührenzone 3 |
innerhalb Stadt/Ort mit gleicher Vermittlungsstelle zwischen benachbarten Kreisen zwischen nicht benachbarten Kreisen oder benachbarten Bezirken zwischen nicht benachbarten Bezirke | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hier eine Auflistung der monatlichen Gebühren in Mark für Dauerleitungen. Zeitleitungen (H) wurden nach Anzahl der Bereitstellungstage berechnet. (1 Tag = 1/30 Monat) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ort 15 15 15 15 200 |
Zone 1 300 400 120 400 2.000 |
Zone 2 1.000 1.300 400 1.300 8.000 |
Zone 3 2.000 2.600 800 2.600 16.000 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Übertragungsstelle 2 Fürstenwalde im Zentralen Gefechtsstand 14 (Kdo. LSK/LV) _______________ Datenschutzerklärung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Fernsprechleitung bis 2,1 kHz Fernsprechleitung bis 3,4 kHz Fernschreibleitung WT-Grundleitung TF-Grundleitung bis 108 kHz * | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Impressum | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Für internationale Verbindungen gab es Sondergebühren. Einige Länder (z.B. VR Polen) forderten Transitgebühren in Schweizer Franken, Valuta wurde in Mark umgerechnet und der Mietgebühr für Gebührenzone 3 zugerechnet. So zahlte die NVA für die Fernsprechleitung P1062 nach Moskau 7.200 Mark monatlich an DP. Fernschreibleitungen wurden von DP grundsätzlich als Leitung mit 50 Bd berechnet, weil die technischen Einrichtungen (z.B. VWT72) für eine schnellere Übertragung bei DP nicht flächendeckend vorhanden war. * Preis für Sekundärgruppe nicht bekannt (Leitung bis 512 kHz) Für Orte über 1 Mio Einwohner betrug die Ortsgebühr 25 Mark, außer TF | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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